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Die Koalition trägt dazu bei, die Energiewende zu beschleunigen

Die Koalition trägt dazu bei, die Energiewende zu beschleunigen

Erneuerbare Energien – Die Pläne des Wirtschaftsministeriums sehen eine klimaneutrale Stromversorgung bis 2035 vor – sowie verstärkte Anreize für die Solarenergienutzung in der Zwischenzeit. Die Energieversorger werden verpflichtet, ihre Gebühren zu senken, um die Belastung der Familien zu verringern.

Russland ,Ukraine und Erneuerbare Energien

Der Einsatz von erneuerbaren Energien ist durch die militärische Intervention Russlands in der Ukraine noch wichtiger geworden. Als Reaktion will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) noch stärker auf erneuerbare Energien setzen und bezeichnete sie als “Freiheitsenergie”, während Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Energieversorgung zu einer „Frage der nationalen Sicherheit“ erklärte. Gut, dass er schon mit den richtigen Gesetzen vorgesorgt hat.

Irgendwann „vor 2050“ wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht mehr garantieren, dass die erneuerbaren Energien 100 Prozent des Energiebedarfs decken. Danach soll der deutsche Strom bis zum Jahr 2035, dem neuen Zieldatum, „fast ausschließlich“ aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. In einem Dokument des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es: „Deutschland verzahnt damit den Ausbau der erneuerbaren Energien kontinuierlich mit dem 1,5-Grad-Klimaschutzplan.“

Gesetz zur Nutzung von umweltfreundlichem Strom

Damit soll die neue Regelung den Weg für eine verstärkte Nutzung von umweltfreundlichem Strom ebnen. Mit dem neuen Gesetz sollen bis 2030 100 bis 110 Gigatonnen Onshore-Windkraft erreicht werden, was mehr als doppelt so viel ist wie die bisher ausgebaute Onshore-Windkraft. Bis 2030 sollen sich Windräder mit einer installierten Gesamtleistung von 30 Gigatonnen (Gigawatt) auf dem Meer drehen, was fast dem Vierfachen der derzeitigen Kapazität entspricht. Dies war zuvor im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Auch die Produktion von Solarkraftwerken soll sich fast verdreifachen und 200 Gigawatt erreichen. Subventionen für neue Anlagen werden in der Regel im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens an diejenigen vergeben, die die niedrigsten Einspeisevergütungen erzielen können. Da nun die neuen, höheren Ziele festgelegt wurden, muss die Höhe dieser Ausschreibungen entsprechend angepasst werden.

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Die Bundesregierung wird Differenzverträge über Erneuerbare Energien abschließen

Allerdings wird es Anpassungen geben. Im Falle von Bürgerinitiativen wie Wind- oder Solarparks wird es unter bestimmten Umständen Ausnahmen vom Ausschreibungsverfahren geben. Die Vergütungen für auf Dächern installierte Solaranlagen werden erhöht, was langfristig Millionen von Haushalten zugutekommen wird. Das Wirtschaftsministerium beabsichtigt, die Gesetze zu lockern, die zu einer schrittweisen Kürzung der Solarförderung geführt haben. Auch der umstrittene „atmende Deckel“, der die Subventionen mit zunehmender Marktexpansion reduzierte, wird dem Vorschlag zufolge schrittweise abgebaut. Die Bundesregierung beabsichtigt außerdem, schrittweise so genannte „Differenzverträge“ abzuschließen, d. h. eine Art Vertrag, in dem sich zwei Parteien darauf einigen, in einer Sache nicht übereinzustimmen. In diesem Fall wird, wie beim EEG, ein garantierter Mindesterlös für jede Kilowattstunde garantiert. Kann der Strom jedoch auf dem freien Markt zu einem höheren Preis verkauft werden, müssen die Betreiber die über den Mindesterlös hinausgehenden Erlöse zurückgeben. Berichten zufolge wird dies derzeit für Freiflächensolaranlagen angestrebt.

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